Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BYTEPOETS GmbH

Münzgrabenstraße 92/2, A-8010 Graz
in der Fassung vom August 2011

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Bedingungen der Firma BYTEPOETS GmbH (im Folgenden Auftragnehmer genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte, dh für alle Leistungen, die der Auftragnehmer gegenüber dem Vertragspartner (im Folgenden Auftraggeber genannt) erbringt.
1.2 Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte und Zusatzvereinbarungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens des Auftragnehmers nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.4 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der gegenständlichen Bedingungen.

1.5 Abänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

1.6 Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Sinn und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

§ 2 Angebot / Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Die Bestellungen des Auftraggebers sind das eigentliche Angebot im Rechtssinn. Erst durch schriftliche, per E-Mail oder Fax versandte Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer kommt der Vertrag zustande. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bestellungen bzw Aufträge auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Dokumente auch auf schriftlichem Weg, dh durch ausschließlichen Versand per Post, vom Auftraggeber zu verlangen.

§ 3 Bedingungen zur Leistungserbringung

3.1 Die notwendigen Vorbereitungen sowie die Leistungserbringung selbst erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

3.2 Die Erbringung von Teilleistungen ist entsprechend dem konkreten Angebot möglich.

3.3 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Fristen zur Erfüllung der Leistung möglichst genau einzuhalten. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Frist zur Lieferung bzw Leistungserbringung behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Diese Umstände berechtigen auch dann zur Fristverlängerung, wenn sie bei Subunternehmen eintreten.

3.4 Siehe hiezu auch die besonderen Bestimmungen zu Softwareentwicklungsprojekten, Projekten mit Internetpräsenz sowie Support- und Wartungsdienstleistungen.

§ 4 Kostenvoranschlag

4.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.

4.2 Handelt es sich um unvermeidbare Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

4.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

4.4 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

§ 5 Honorar / Preise

5.1 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot in Euro angeführten Preise, welche falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer enthalten.

5.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Auftragnehmer eine entsprechende Preisänderung vor.

5.3 Die Preise basieren wie o.a. auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw innerhalb des Projektabwicklung erhöhen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

5.4 Begutachtungen und die Erstellung von Angeboten werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

5.5 Reisezeit wird Grundsätzlich als Arbeitszeit verrechnet. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und andere Reisekosten werden dabei separat ausgewiesen und sind nicht Teil der Kosten für die Reisezeit.

§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1 Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung fällig.

6.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt Teilrechnungen zu legen, für welche ebenso die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gelten.

6.3 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann.

6.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

6.5 Siehe hiezu auch die besonderen Bestimmungen zu Softwareentwicklungsprojekten, Projekten mit Internetpräsenz sowie Support- und Wartungsdienstleistungen.

§ 7 Zahlungsverzug

7.1 Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften in Verzug, so kann der Auftragnehmer unbeschadet seiner sonstigen Rechte
(a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen,
(b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligstellung Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz verrechnen, sofern der Auftragnehmer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist.

7.2 In jedem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.

7.3 Bei Überschreitung des Zahlungstermins wird für die Zahlungserinnerung „M1" eine Mahngebühr von € 9,00 erhoben. Bei der zweiten Mahnstufe „M2" erhöht sich der Betrag auf € 19,00 und bei der letzten Mahnstufe „M3" auf € 29,00.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

8.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
Im Falle dass es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetz handelt, erlischt obgenannte Frist innerhalb von zwei Jahren.

§ 9 Haftung / Schadenersatz

9.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden - ausgenommen Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

9.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

9.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

9.4 Sofern der Auftragnehmer die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

§ 10 Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht

10.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Kostenvoranschläge, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Präsentationen etc) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.

Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes - gegenüber Dritten.

10.2 Sämtliche unter Punkt 10.1 angeführte Unterlagen können jederzeit vom Auftragnehmer zurückgefordert werden und sind an diesen jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

10.3 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

§ 11 Geheimhaltung / Datenschutz

11.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

11.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

11.3 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

11.4 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

11.5 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

11.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

§ 12 Adressänderung

12.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Kontaktadresse, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist, unverzüglich bekannt zu geben.

12.2 Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie der Auftragnehmer an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet hat.

§ 13 Elektronische Rechnungslegung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln und erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Zusendungsart ausdrücklich einverstanden.

§ 14 Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

§ 15 Gerichtsstand

15.1 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Auftragnehmer örtlich (8010 Graz) und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständige Gericht anzurufen.

15.2 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

16.2 Änderungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.