Ergänzende Bestimmungen zu Softwareentwicklungsprojekten

1. Allgemeines

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich dazu bereit, die Durchführung eines Auftrages, unter Berücksichtigung der unter Punkt 2. bis 5. angegebenen Bedingungen zu einzelnen Projektphasen, einzuhalten und vollstens zu unterstützen. Dabei ist insbesondere der lineare Ablauf respektive der erfolgreiche Abschluss einer vorhergehenden Phase zum Erreichen der darauf folgenden Phase hervorzuheben.



2. Vorbereitungsphase

2.1 Erfassen der Projektanforderungen durch den Auftragnehmer

2.2 Grundsätzliche Vereinbarung über Dauer und Art der Zusammenarbeit

2.3 Definieren von Stundensätzen, Information über Leistungspauschalen

2.4 Planung der Arbeitspakete, Abschätzung des Aufwandes oder der Pauschalkosten durch den Auftragnehmer bzw. Erstellung eines Pflichtenheftes

2.5 Erstellen eines Angebotes durch den Auftragnehmer

2.6 Versand des Angebotes per Post, E-Mail oder Fax an den Auftraggeber

3. Projektbeginn

3.1 Das Projekt beginnt mit dem Datum des Versandes der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.

3.2 Bei Projekten mit einem Autragsvolumen von über EUR 3000,- exclusive UST werden 33% der lt. Angebot geplanten Leistungen im Voraus fällig und in Rechnung gestellt.

3.3 Zusätzliche Leistungen oder Änderungen eines bestehenden Auftrags bedürfen immer der Schriftform und einer separaten Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.

4. Projektdauer

4.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Überschreitung des einvernehmlich geplanten Enddatums um 25% der Projektdauer zu akzeptieren. Dies wird, sobald ersichtlich, dem Auftraggeber per Telefon oder E-Mail umgehend mitgeteilt. Dabei entstehen seitens des Auftraggebers keine Mehrkosten durch den Auftragnehmer.

4.2 Der Auftragnehmer wird dabei grundsätzlich schad- und klaglos gehalten.

5. Projektabschluss

5.1 Der Auftragnehmer wird mit dem Auftraggeber nach Abschluss der Tätigkeiten zur Erfüllung des Auftrages einen Zeitrahmen für den Beginn und Abschluss des "User Acceptance Testings" (im Folgenden UAT genannt) vereinbaren. Dieser Zeitraum umfasst in der Regel bis zu sieben Tage und wird per e-Mail mitgeteilt.

5.2 Mit Beginn des UAT werden weitere 33% des lt. Angebot vereinbarten Entgeltes fällig und in Rechnung gestellt.

5.3 Nach Ablauf des UAT hat der Auftraggeber eine Frist von weiteren sieben Tagen, um dem Auftragnehmer eine Liste mit Mängeln oder nicht erfüllten Punkten zu schicken. Die Mängelliste bedarf der Schriftform und ist unterfertigt per Post dem Auftragnehmer zuzusenden.

5.4 Sollte nach Ablauf von 14 Tagen keine unterfertigte Mängelliste per Post beim Auftragnehmer eingelangt sein (als Datum gilt der Poststempel), gilt der Auftrag als erfüllt und abgenommen.

5.5 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Auftrag vor Ablauf der oben genannten Fristen als abgenommen zu akzeptieren. Die vorzeitige Abnahme eines Auftrags bedarf allerdings wiederum der Schriftform.

5.6 Die Endabrechnung erfolgt nach Projektabschluss. Dem Auftraggeber wird der noch offene Betrag, inklusive der zusätzlich beauftragten und durchgeführten Mehrleistungen, in Rechnung gestellt.

5.7 Nach der vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Archiv des Quelltextes per Datenträger oder elektronisch zur Verfügung.

5.8 Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch folgende Leistungen unentgeltlich an:

5.8.1 Das Laden der Anwendung in den App Store von Apple (submit for approval)

5.8.2 Die Veröffentlichung der Anwendung als Publisher unter dem Entwickler-Namen "BYTEPOETS GmbH" im App Store.

5.8.3 Das Beheben von Problemen oder Fehlern die zu einer Ablehnung von Apple führen, sofern diese gegen die im App-Store geltenden Bedingungen verstoßen. Dies gilt nur für Änderungen im Ausmaß von bis zu 10% des Auftragsvolumens, und nur dann, sofern die Ursache für die Ablehnung dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bekannt sein konnte.

Stand: Juni 2011

App Entwicklung Graz