Münzgrabenstraße 92/2, A-8010 Graz
in der Fassung vom Februar 2012
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Bedingungen der Firma BYTEPOETS GmbH (im Folgenden BYTEPOETS genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte, dh für alle Leistungen, die BYTEPOETS gegenüber dem Vertragspartner erbringt.
1.2 Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte und Zusatzvereinbarungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der BYTEPOETS nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.4 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der gegenständlichen Bedingungen.
1.5 Abänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch BYTEPOETS und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.
1.6 Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Sinn und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
§ 2 Kostenvoranschlag
2.1 Kostenvoranschläge sind generell unentgeltlich.
2.2 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt und gibt Auskunft das zu erwartende Projektvolumen und dessen Kosten. Die tatsächlichen Kosten können um bis zu 25% von dem, im Kostenvoranschlag angeführten Betrag abweichen.
2.3 Mit der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags gibt der Kunde den Auftrag für die Erstellung einer kostenpflichtigen Detailspezifikation auf agiler Basis mit User Stories sowie für ein darauf basierendes Angebot.
2.4 Das Angebot mit Detailspezifiaktion wird mit Kosten, in der Höhe von 5% des Projektvolumens in Rechnung gestellt.
§ 3 Angebot
3.1 Angebote sind entgeltlich. Ein für ein Angebot bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Angebots ein Auftrag erteilt wird. Die Kosten für ein Angebot betragen, sofern nicht schriftlich anderslautend vereinbart, 5% des Projektvolumens.
3.2 Unsere Angebote sind freibleibend.
3.3 Die Bestellungen des Vertragspartners sind das eigentliche Angebot im Rechtssinn. Erst durch schriftliche, per E-Mail, Fax oder Post versandte Auftragsbestätigung durch BYTEPOETS kommt der Vertrag zustande. BYTEPOETS ist berechtigt, Bestellungen bzw Aufträge auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.4 BYTEPOETS behält sich das Recht vor, Dokumente im Original und auf schriftlichem Weg, dh durch ausschließlichen Versand per Post, vom Vertragspartner zu verlangen.
§ 4 Bedingungen zur Leistungserbringung
4.1 Die notwendigen Vorbereitungen sowie die dazu erforderliche Leistungserbringung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.
4.2 Die Erbringung von Teilleistungen ist entsprechend dem konkreten Angebot möglich.
4.3 BYTEPOETS ist bestrebt, die vereinbarten Fristen zur Erfüllung der Leistung möglichst genau einzuhalten. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Frist zur Lieferung bzw Leistungserbringung behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Diese Umstände berechtigen auch dann zur Fristverlängerung, wenn sie bei Subunternehmen eintreten.
4.4 Siehe hiezu auch die besonderen Bestimmungen zu Softwareentwicklungsprojekten, Projekten mit Internetpräsenz sowie Support- und Wartungsdienstleistungen.
§ 5 Honorar & Preise
5.1 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot in Euro angeführten Preise, welche falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer enthalten.
5.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich BYTEPOETS eine entsprechende Preisänderung vor.
5.3 Die Preise basieren wie o.a. auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. innerhalb des Projektabwicklung erhöhen, so ist BYTEPOETS berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
5.4 Begutachtungen und die Erstellung von Angeboten werden dem Vertragspartner nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
5.5 Reisezeit wird Grundsätzlich als Arbeitszeit verrechnet. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und andere Reisekosten werden dabei separat ausgewiesen und sind nicht Teil der Kosten für die Reisezeit.
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung fällig.
6.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist BYTEPOETS berechtigt Teilrechnungen zu legen, für welche ebenso die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gelten.
6.3 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem BYTEPOETS über sie verfügen kann.
6.4 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
6.5 Siehe hiezu auch die besonderen Bestimmungen zu Softwareentwicklungsprojekten, Projekten mit Internetpräsenz sowie Support- und Wartungsdienstleistungen.
§ 7 Zahlungsverzug
7.1 Ist der Vertragspartner mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften in Verzug, so kann BYTEPOETS unbeschadet seiner sonstigen Rechte
(a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen,
(b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligstellung Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz verrechnen, sofern BYTEPOETS nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. Der aktuell anzuwendende Basiszinssatz wird basierend auf der letztgültigen Veröffentlichung der Oesterreichischen Nationalbank festgelegt.
7.2 In jedem Fall ist der BYTEPOETS berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.
7.3 Bei Überschreitung des Zahlungstermins wird für die Zahlungserinnerung „M1" eine Mahngebühr von € 9,00 erhoben. Bei der zweiten Mahnstufe „M2" erhöht sich der Betrag auf € 29,00 und bei der letzten Mahnstufe „M3" auf € 49,00.
§ 8 Gewährleistung
8.1 BYTEPOETS ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Vertragspartner hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
8.2 Dieser Anspruch des Vertragspartners erlischt sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
Im Falle dass es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetz handelt, erlischt obgenannte Frist innerhalb von zwei Jahren.
§ 9 Haftung & Schadenersatz
9.1 BYTEPOETS haftet dem Vertragspartner für Schäden - ausgenommen Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom BYTEPOETS beigezogene Dritte zurückgehen.
9.2 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
9.3 Der Vertragspartner hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von BYTEPOETS zurückzuführen ist.
9.4 Sofern BYTEPOETS die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt BYTEPOETS diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
§ 10 Gewerbliche Schutzrechte & Urheberrecht
10.1 Die Urheberrechte an den von BYTEPOETS und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Kostenvoranschläge, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Präsentationen etc) verbleiben bei BYTEPOETS. Sie dürfen vom Vertragspartner während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
Der Vertragspartner ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von BYTEPOETS zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung für BYTEPOETS - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes - gegenüber Dritten.
10.2 Sämtliche unter Punkt 10.1 angeführte Unterlagen können jederzeit von BYTEPOETS zurückgefordert werden und sind an diesen jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
10.3 Der Verstoß des Vertragspartners gegen diese Bestimmungen berechtigt BYTEPOETS zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
§ 11 Geheimhaltung & Datenschutz
11.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
11.2 BYTEPOETS verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle BYTEPOETS zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Vertragspartners erhält.
11.3 Weiters verpflichtet sich BYTEPOETS über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Vertragspartners, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
11.4 BYTEPOETS ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
11.5 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
11.6 BYTEPOETS ist berechtigt, BYTEPOETS anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Vertragspartner leistet BYTEPOETS Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
11.7 Der Vertragspartner gestattet es BYTEPOETS, das abgeschlossene Projekt als Teil des Portfolios von BYTEPOETS abzubilden, darauf zu verlinken oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung BYTEPOETS – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.
11.8 BYTEPOETS ist berechtigt, seinen Namenszug, das Logo oder eine sonstige geschäftlich übliche Bezeichnung mit Link zur Website von BYTEPOETS auf Inhalten, die für den Vertragspartner erstellt wurden, dezent und nach Abstimmung mit dem Vertragspartner zu platzieren.
§ 12 Adressänderung
12.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, BYTEPOETS Änderungen seiner Kontaktadresse, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist, unverzüglich bekannt zu geben.
12.2 Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie der BYTEPOETS an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet hat.
§ 13 Elektronische Rechnungslegung
Der BYTEPOETS ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln und erklärt sich der Vertragspartner mit dieser Zusendungsart ausdrücklich einverstanden.
§ 14 Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
§ 15 Gerichtsstand
15.1 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den BYTEPOETS örtlich (A-8010, Graz) und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. BYTEPOETS ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Vertragspartner zuständige Gericht anzurufen.
15.2 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
16.2 Änderungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 17 Ergänzende Bestimmungen zu Softwareentwicklungsprojekten
17.1 Agile Projektabwicklung
Der Vertragspartner ist in der agile Projektabwicklung intensiv in den Planungs- und Qualitätssicherungsprozess involviert. Es gelten daher folgende Grundsätze:(A) Das Projekt wird iterativ, in zwei-wöchigen Zyklen bearbeitet. Dieser regelmäßige Zyklus wird als Sprint bezeichnet.
(B) Der Sprint beginnt immer am Montag und endet am Freitag der Folgewoche (bei Feiertagen früher, nie später).
(C) Die Leistung zur Erfüllung des Projektziels wird in Arbeitspaketen, den sogenannten User Stories oder kurz Stories erbracht.
Der Ablauf eines Sprints wird wie folgt definiert:
(1) Die zur Umsetzung notwendigen Stories werden vom Product Owner kurz PO mit dem Vertragspartner gemeinsam definiert und in einem Dokument, dem Backlog abgelegt.
(2) Das Team schätzt die Stories im Backlog nach ihrem Aufwand in Story Points kurz SP und stellt diese Schätzung dem Vertragspartner zur Verfügung. SP sind eine Maßeinheit für Aufwand bzw. Komplexität einer Story. Sie sind Personenunabhängig und stehen nicht direkt in Relation zu dem zur Erfüllung einer Story notwendigen Zeitaufwand.
(3) Diese Stories werden dann vor dem Sprintbeginn gemeinsam mit dem Vertragspartner priorisiert.
(4) Während des Sprints bekannt gegebene Änderungen oder neue Anforderungen können nach Absprache mit dem PO bei ähnlicher SP Anzahl im aktuellen Sprint oder im nächsten Sprint berücksichtigt werden.
(5) Am Ende jedes Sprints bekommt der Vertragspartner überprüfbare Ergebnisse zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner stellt sicher, dass die kommunizierten Stories erfüllt wurden, indem er die Ergebnisse hinsichtlich der Akzeptanzkriterien jeder Story eingehend prüft.
Dieser Prozess wird von Punkt (1) bis (5) solange wiederholt, bis das Projekt zur vollsten Zufriedenheit des Kunden abgeschlossen wurde, oder das Budget erschöpft ist.
17.2 Projektbeginn & Projektdauer
17.2.1 Das Projekt beginnt mit dem Datum des Versandes der Auftragsbestätigung durch BYTEPOETS.
17.2.2 Bei Projekten mit einem Autragsvolumen von über EUR 3.000,- exklusive UST werden Leistungen in der Höhe von einem Sprint lt. der im Angebot geplanten Leistungen im Voraus fällig und in Rechnung gestellt.
17.2.3 Bei Projekten mit einem Autragsvolumen von bis zu EUR 3.000,- exklusive UST werden 50% aller Leistungen lt. der im Angebot geplanten Leistungen im Voraus fällig und in Rechnung gestellt.
17.2.4 Zusätzliche Leistungen oder Änderungen eines bestehenden Auftrags bedürfen immer der Schriftform und einer separaten Auftragsbestätigung durch BYTEPOETS.
17.2.5 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, die Überschreitung des einvernehmlich geplanten Enddatums um einen Sprint oder 25% der Projektdauer zu akzeptieren. Dies wird, sobald ersichtlich, dem Vertragspartner umgehend mitgeteilt. Dabei entstehen seitens des Vertragspartners keine Mehrkosten durch BYTEPOETS.
17.2.6 BYTEPOETS wird dabei grundsätzlich schad- und klaglos gehalten.
17.3 Projektabschluss
17.3.1 BYTEPOETS gewährt dem Vertragspartner nach Abschluss aller Tätigkeiten zur Erfüllung des Auftrages einen Zeitrahmen von sieben Tagen für den User Acceptance Test, kurz UAT.
17.3.2 Nach Ablauf des UAT hat der Vertragspartner eine Frist von weiteren sieben Tagen, um BYTEPOETS eine Liste mit Mängeln zu schicken. Die Mängelliste bedarf der Schriftform und ist unterfertigt per Post, Fax oder E-Mail an BYTEPOETS zuzusenden. Es wird dabei eine firmenmäßige Zeichnung des Vertragspartners verlangt.
17.3.3 Sollte nach Ablauf dieser Frist keine unterfertigte Mängelliste bei BYTEPOETS eingelangt sein, gilt der Auftrag als erfüllt und abgenommen. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit den Auftrag vor Ablauf der oben genannten Fristen als abgenommen zu akzeptieren. Die vorzeitige Abnahme eines Auftrags bedarf allerdings wiederum der Schriftform.
§ 18 Ergänzende Bestimmungen zu Projekten mit Internetpräsenz
18.1 Urheberrechte: Der Vertragspartner garantiert, dass alle Textelemente, Grafiken, Fotos, Designs, Urheberrechte oder sonstige Kunstwerke, zur Verfügung gestellt werden, das Eigentum des Vertragspartners sind oder dass des Vertragspartners diese verwenden darf.
18.2 Broweseroptimierung: Webinhalte werden generell für folgende Browser optimiert angeboten
- Internet Explorer ab Version 8
- Mozilla Firefox ab Version 9
- Safari ab Version 5
- Chrome ab Version 10
Grundsätzlich ist es nur mit einem erheblichen Zusatzaufwand möglich, Browser mit einer geringeren Vesionsnummer als oben angeführt, zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere auch Browser für mobile Endgeräte wie iPhone, iPad sowie Smartphones und andere Tablets. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind nicht Teil unserer Angebote sofern sie nicht explizit ausgewiesen sind.
18.3 Ressourcen: Benötigte und nicht beauftragte Ressourcen werden vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt oder getrennt beauftragt. Dies umfasst nicht ausschließlich, jedoch insbesondere:
- Zugangsdaten zu bestehenden Hostings, Datenbanken oder Webservices- Lokalisierte Texte und Beschreibungen
- Lokalisierte Grafiken oder Logos
- Daten zu Kontakt & Impressum
§ 19 Ergänzende Bestimmungen zu Support- und Wartungsdienstleistungen
19.1 Grundsätzlich wird von zwei Verrechnungsmodellen ausgegangen zwischen denen der Vertragspartner wählen kann. Sollte kein Verrechnungsmodell gewählt werden wird automatisch von einer Verrechnung nach Leistung (POSTPAID) ausgegangen.
19.2 POSTPAID - Verrechnung nach Leistung: Leistungen werden monatlich akkumuliert im Nachhinein verrechnet. Sollte in den letzten 30 Tagen kein Prepaid-Paket mehr gültig gewesen sein, wird der Standardsatz ohne Rabatt verrechnet.
19.3 PREPAID - Vorauszahlung: Leistungen werden vom im Voraus bezahlten Paket abgebucht. Überschreitungen des Zeitguthabens innerhalb von 30 Tagen werden mit Rabatt des jeweiligen Paketes verrechnet und verfallen grundsätzlich nach sechs Monaten bei nicht Konsumation. Leistungen die länger als sechs Monate nicht konsumiert werden sowie angebotene Leistungen ohne Verfall gelten nach 12 Monaten als konsumiert, wenn der Kunde sie nicht explizit als offene Leistung einfordert. Auf jeden Fall gelten unkonsumierte, vorausbezahlte Leistungen, sowie Leistungen ohne Verfall nach 24 Monaten als konsumiert und können bei Bedarf von BYTEPOETS für Adminstrations- und Verwaltungsaufwände verbucht bzw. konsumiert werden.
